Seit 1993 bin ich als Rechtsanwalt im Landgerichtsbezirk Berlin zugelassen.
Meine Kanzlei ist ausgerichtet und spezialisiert auf die Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um die Immobilie und im Bereich des Bank- und Kapitalanlagenrechts.
Ich betreue Mandanten vorwiegend auf den Gebieten des Wohnungs- und Gewerbemietrechts, des Wohnungseigentumsrechts, des Werkvertragsrechts, sowie des allgemeinen Zivilrechts.