Gebührenübersicht

Erstberatung
Die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs dürfen gemäß § 34 Abs. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) maximal 190,00 Euro netto für Verbraucher betragen (226,10 Euro brutto).
Die Kosten der Erstberatung bemessen sich nach der Dauer, dem Umfang und der rechtlichen Schwierigkeit der Beratung.

Außergerichtliche Vertretung
Für die außergerichtliche Vertretung wird in der Regel nach dem RVG abgerechnet, d. h. die Anwaltsgebühren werden nach dem Gegenstandswert berechnet.
In Einzelfällen kann jedoch auch eine Abrechnung nach Stunden- oder Pauschalhonorar erfolgen, was insbesondere bei Dauer-Beratungsmandaten in Frage kommt.

Gerichtliche Vertretung
Die Anwaltsgebühren für die Vertretung in gerichtlichen Verfahren werden ausschließlich nach dem RVG abgerechnet.
Im Bereich der gerichtlichen Streitigkeiten sind im Übrigen alle Rechtsanwälte an das RVG gebunden und dürfen keine geringeren Gebühren verlangen.

Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, holen wir für Sie gern die Kostendeckungszusage bei Ihrer Versicherung ein, sofern Sie dies nicht schon selbst erledigt haben, und rechnen, so diese eintrittspflichtig ist, direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Tel. (030) 89092679 - Fax (030) 89092680 - ra.ollendorff@gmail.com